Am Ostersamstag werden wieder zahlreiche Osterfeuer abgebrannt. Alle Osterfeuer sind bei der Marktgemeinde Grafenstein anzumelden. Um sicherzustellen, dass dies ohne Folgeschäden passiert finden Sie nachstehend wichtige Informationen und Tipps.
- Der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlage oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie z.B. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub, erfolgen.
- Es ist eine erste Löschthilfe (z.B. leistungfähiger Wasseranschluss mit Schlauch, entsprechende Anzahl tragbarer Feuerlöscher, etc.) bereitzuhalten.
- Vor dem Entzünden des Brennmaterialstapels hat sich der für das Brauchtumsfeuer Verantwortliche zu vergewissern, dass sich keine Kleintiere darin befinden.
- Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht sowie ohne Rauch- und Geruchsbelästigung gegenüber Anrainern erfolgen.
- Bei Aufkommen von Wind, Niederschlag oder Funkenflug sowie bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
- Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr "Notruf 122" zu verständigen!
- Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Sicherheits-Informationszentrum Kärnten.
Die Freiwillige Feuerwehr Grafenstein wünscht Ihnen und Ihren Familien "Frohe Ostern".