Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens 1 Rauchwarnmelder zu installieren.
Wichtige Kriterien, die man beim Kauf eines Rauchmelders beachten soll:
Wo muss ein Rauchwarnmelder installiert werden:
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Links zum Thema:
Informationen zum Landesgesetz (LGBL. Nr. 80/2012)
Rauchmelder-Pflicht in Kärnten
+43 4225-2211
Zapfendorfer Straße 2
A-9131 Grafenstein