Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens 1 Rauchwarnmelder zu installieren.

 

Rauchwarnmelder

Wichtige Kriterien, die man beim Kauf eines Rauchmelders beachten soll:

  • Prüfzeichen: Hinweis, dass der Rauchmelder den erforderlichen Normen entspricht (ÖNORM EN 14604)
  • Rauchwarnmelder sind regelmäßig auf Ihre Funktion zu überprüfen. Achten Sie daher auf möglichst lange Prüfintervalle.
  • Ausstattung mit einem leicht bedienbaren Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsprüfung ermöglicht
  • Warnfunktion, sobald ein Batteriewechsel nötig ist
  • Einfache Montagemöglichkeit und Gebrauchsanleitung
  • Lange Lebensdauer (Garantie)

Wo muss ein Rauchwarnmelder installiert werden:

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Rauchwarnmelderinstallation

Links zum Thema: 

Informationen zum Landesgesetz (LGBL. Nr. 80/2012)

Rauchmelder-Pflicht in Kärnten

 

 

Über uns

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